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Wohnmobilstellplatz Grandenborn

Nutzungsordnung Wohnmobilstellplatz

1. Vorbemerkung

Die Interessengemeinschaft zur Pflege und Erhaltung des Dorfteiches Grandenborn betreibt für das Parken von Wohnmobilen in Abstimmung mit der Gemeinde Ringgau einen Stellplatz. Der Stellplatz ist ganzjährig geöffnet und mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Strom und Wasser ausgestattet.

 

2. Nutzung:

2.1 Der Stellplatz ist ausschließlich für wohnmobile Touristen freigegeben. Es können max. 20 Wohnmobile gleichzeitig parken. Es ist Platz sparend zu parken.Von der Benutzung ausgeschlossen sind Wohnmobile:

  • die sich nicht in einem verkehrs- und betriebssicherem Zustand befinden, insbesondere solche, an denen Motor-, Getriebe- oder Hydrauliköl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit oder sonstige Wassergefährdende Flüssigkeiten aus- treten.
  • die nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind
  • an denen kein gültiges amtliches Kennzeichen angebracht ist
  • die mit explosiven, feuergefährlichen oder sonstigen ätzenden Stoffen beladen sind.

 

Wohnmobilstellplatz Ringgau
Wohnmobilstellplatz Ringgau
24 h Parkplatz Point India

2.2 Der Stellplatz wird im Rahmen von örtlichen Großveranstaltungen als Veranstaltungsplatz genutzt und steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Die Sperrung des Platzes wird 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung durch Aushang bekannt gegeben.

 

2.3 Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

 

2.4 Es ist untersagt:

  • Zelte auf dem Stellplatz aufzustellen
  • Offenes Feuer anzuzünden (außerhalb der Feuerstelle)

 

2.5 Toiletten aller Art dürfen nur in der dafür vorgesehenen Entsorgungsstation entleert werden. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen.

 

2.6 Im gesamten Parkplatzbereich ist untersagt:

  • Fahrzeuge zu reparieren, zu waschen oder innen zu reinigen
  • Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle abzulassen
  • Unnötiges Laufen lassen von Motoren

 

2.7 Gewerbliche Aktivitäten wie das Handeln und der Verkauf von Waren aller Art ist auf dem Stellplatz strikt untersagt.

 

2.8 Der Stellplatz ist nach der Benutzung sauber zu verlassen. Verunreinigungen des Geländes sind zu unterlassen. Müll ist durch die Benutzer zu entsorgen.

3.Gebühren:

Das „Nur“-Abstellen von Wohnmobilen ist gebührenfrei. (Spenden) Für die Entnahme von Strom und Wasser sowie die Nutzung der Toiletten wird eine
pauschale Gebühr pro Tag von 7,-- € erhoben. Eine Anmietung der Grillhütte ist bei deren Verfügbarkeit ebenfalls möglich. Gebühr:30,- € plus Strom/0,50 € pro kw/h. Es wird eine Kaution von 50,- € erhoben.

 

4. Ansprechpersonen:

Name Karl-Heinz Siebert Uto Koch
Stelle Platzwart stellv. Platzwart
Adresse Weite Gasse 10 Am Teich 15
PLZ/Ort 37296 Ringgau-Grandenborn 37296 Ringgau-Grandenborn
Telefon 05659-9239311 05659-9230258
Mobil 0151-17093143 0151-12325302
E-Mail  

 


5. Hausrecht:

Der Bürgermeister der Gemeinde Ringgau sowie IG Dorfteich, bzw. die von ihnen beauftragten Personen üben auf dem Gelände das Hausrecht aus. Die Benutzer/innen haben den Anweisungen des beauftragten Personals Folge zu leisten.

 

6. Verweildauer:

  • Die Höchstdauer für das Verweilen auf dem Stellplatz ist auf 10 Übernachtungen beschränkt.
  • Das Betreten und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird kein Winterdienst durchgeführt. Der Stellplatz ist nicht bewacht.
  • Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Strom- oder Trinkwasserversorgung sowie durch andere Nutzer, Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
  • Die Nutzer haften für sämtliche vorsätzlich oder fahrlässige begangen/verursachten Schäden. 
  • Eltern haften für ihre Kinder
  • Hunde sind anzuleinen.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Ort und eine erholsame Freizeit.