2.2 Der Stellplatz wird im Rahmen von örtlichen Großveranstaltungen als Veranstaltungsplatz genutzt und steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Die Sperrung des Platzes wird 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung durch Aushang bekannt gegeben.
2.3 Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
2.4 Es ist untersagt:
2.5 Toiletten aller Art dürfen nur in der dafür vorgesehenen Entsorgungsstation entleert werden. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen.
2.6 Im gesamten Parkplatzbereich ist untersagt:
Fahrzeuge zu reparieren, zu waschen oder innen zu reinigen
Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle abzulassen
Unnötiges Laufen lassen von Motoren
2.7 Gewerbliche Aktivitäten wie das Handeln und der Verkauf von Waren aller Art ist auf dem Stellplatz strikt untersagt.
2.8 Der Stellplatz ist nach der Benutzung sauber zu verlassen. Verunreinigungen des Geländes sind zu unterlassen. Müll ist durch die Benutzer zu entsorgen.