Bild zur Meldung: Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Ringgau
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Ringgau beabsichtigt eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Ringgau zu wählen. Gemäß § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass interessierte Personen die Möglichkeit erhalten, sich für das Amt der Schiedsperson zur Wahl zu stellen.
Aufgaben der Schiedsperson
Die Schiedsperson führt Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in bestimmten Strafsachen durch. Ziel ist es, Streitigkeiten außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen und dadurch gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Das Amt der Schiedsperson wird ehrenamtlich ausgeübt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bei der
Gemeinde Ringgau Am Anger 3 37296 Ringgau
bis zum 13.11.2026 zu bekunden.
Für Rückfragen und weitere Informationen zum Amt der Schiedsperson steht die Gemeindeverwaltung Ringgau unter 05659/9797-0 oder zur Verfügung.